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Gas gekündigt und kein neuer Anbieter – das passiert mit Ihrer Energieversorgung

Der Wechsel oder die Kündigung des Gasanbieters kann schnell zu einer Situation führen, in der Sie vorübergehend ohne neuen Anbieter dastehen. In diesem Fall sind Sie auf die Grundversorgung oder eine teurere Ersatzversorgung angewiesen. 

Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigen Unterschiede zwischen Grund- und Ersatzversorgung und gibt Ihnen praktische Tipps, wie Sie mit der Situation umgehen können, sollten Sie sich plötzlich ohne Vertrag wiederfinden.

Wir klären, was passiert, wenn Sie den Anbieter für Gas gekündigt und noch keinen neuen Anbieter gefunden haben.

Für die Übergangszeit: Grundversorgung und Ersatzversorgung

Die gute Nachricht für alle Verbraucher: Wenn Sie das Gas gekündigt haben und noch keinen neuen Anbieter gefunden haben, riskieren Sie keinen Ausfall. Die Grundversorgung greift automatisch, wenn Sie keinen speziellen Energieversorger haben. 

In diesem Fall versorgt Sie der lokale Grundversorger zu festgelegten Tarifen, die öffentlich bekannt sind und in der Regel stabil bleiben. Diese Situation tritt typischerweise ein, wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen, ohne sofort einen neuen abzuschließen. 

Seit Sommer 2022 dürfen Grundversorger in solchen Fällen jedoch höhere Tarife ansetzen. Ein Dauerzustand ist die Grundversorgung also nicht, sondern lediglich eine Übergangslösung. Indem Sie einen neuen Anbieter für Gas finden, können Sie langfristig Kosten sparen.

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Die Ersatzversorgung kommt ins Spiel, wenn unklar ist, welcher Anbieter zuständig ist – beispielsweise nach der Insolvenz Ihres bisherigen Anbieters. Diese Notversorgung soll ebenfalls sicherstellen, dass Sie nicht ohne Strom oder Gas bleiben. Obwohl die Preise in der Ersatzversorgung normalerweise denen der Grundversorgung ähneln, können sie auch von Fall zu Fall auch höher sein.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Gas gekündigt und kein neuer Anbieter

Sie haben Ihren Vertrag für Gas gekündigt und haben noch keinen neuen Anbieter gefunden. Keine Panik, mit dieser Vorgehensweise kommen Sie unbeschadet aus dieser Situation heraus:

  1. Situation prüfen: Stellen Sie fest, warum der Gasvertrag gekündigt wurde. War es eine Eigenkündigung oder wurde der Vertrag vom Anbieter aufgrund einer Insolvenz oder anderer Gründe beendet?
  2. Grundversorgung identifizieren: Wenn Sie keinen neuen Anbieter haben, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung Ihres lokalen Versorgers. Überprüfen Sie, welcher Anbieter in Ihrer Region als Grundversorger tätig ist.
  3. Tarife vergleichen: Vergleichen Sie umgehend die Tarife verschiedener Gasversorger, um festzustellen, ob es günstigere Angebote gibt. Nutzen Sie dazu Online-Vergleichsportale, um die besten Konditionen zu finden.
  4. Neuen Vertrag abschließen: Schließen Sie möglichst schnell einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab. Dies verhindert, dass Sie langfristig zu den möglicherweise höheren Tarifen der Grundversorgung oder Ersatzversorgung versorgt werden.
  5. Kommunikation: Falls nötig, nutzen Sie Musterbriefe oder Vorlagen, um formale Mitteilungen an Ihren Grundversorger oder den neuen Anbieter zu senden.

Expertentipp

Überprüfen Sie die Abrechnungen Ihres Grundversorgers, um sicherzustellen, dass alle Kosten korrekt sind und keine unerwarteten Gebühren anfallen.

Teure Ersatzversorgung – wie Sie reagieren sollten

Wenn Sie sich in der Ersatzversorgung befinden, ist es wichtig zu verstehen, unter welchen Umständen Ihr Grundversorger höhere Preise verlangen darf. Laut Gesetzgebung dürfen diese Preiserhöhungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, beispielsweise wenn der Grundversorger aufgrund der Insolvenz eines anderen Anbieters unerwartet eine größere Anzahl von Kunden mit Energie versorgen muss. 

In einem solchen Fall muss der Versorger die Gründe für die erhöhten Beschaffungskosten transparent darlegen, was bedeutet, dass bloße Behauptungen nicht ausreichen.

 

Beenden der Ersatzversorgung

Die Beendigung Ihrer Ersatzversorgung ist in der Regel flexibel, ohne Kündigungsfrist möglich. Wenn Sie in der Ersatzversorgung sind und der Preis dem der Grundversorgung entspricht, endet diese automatisch nach drei Monaten. Sie können jedoch auch früher durch eine ausdrückliche Erklärung an den Grundversorger wechseln. Eine schriftliche Mitteilung wird dabei empfohlen.

Falls der Preis in der Ersatzversorgung über dem der Grundversorgung liegt, dürfen diese höheren Preise maximal drei Monate lang angewandt werden. In diesem Zeitraum ist ein Wechsel in die Grundversorgung oder der Abschluss eines neuen Vertrages nicht ohne Weiteres möglich. Nach den drei Monaten muss der Preis wieder auf das Niveau der Grundversorgung sinken.

Für beide Szenarien empfiehlt es sich, die Preise sorgfältig zu vergleichen und gegebenenfalls einen Sondervertrag mit einem anderen Versorger zu schließen, um von günstigeren Tarifen profitieren zu können. Dies ermöglicht es Ihnen, die Kontrolle über Ihre Energiekosten zurückzugewinnen und sich vor unerwartet hohen Ausgaben zu schützen.

 

Fazit

Falls Ihr Gasanbieter den Vertrag kündigt oder Sie selbst keinen neuen Anbieter nach einer Kündigung haben, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung zurück. Dies gewährleistet eine ununterbrochene Gaslieferung, allerdings zu möglicherweise höheren Tarifen des Grundversorgers.

In einigen Fällen, besonders bei Insolvenz des Anbieters, könnte temporär ein erhöhter Tarif in der Ersatzversorgung greifen. Es ist ratsam, aktiv nach neuen Anbietern zu suchen, um sich günstigere Preise zu sichern und Ihre Energiekosten effektiv zu kontrollieren. Ein bewusster Wechsel hilft dabei, die Gasversorgung zu optimieren und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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FAQ – häufig gestellte Fragen zu Grund- und Ersatzvesorgung

Wenn Sie Ihren Gasanbieter kündigen und keinen neuen Vertrag abschließen, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung Ihres lokalen Versorgers. In dieser Grundversorgung erhalten Sie Gas zu den regulären Konditionen, die vom Grundversorger festgelegt werden. Dies sichert die kontinuierliche Gasversorgung, kann aber teurer sein als Sonderverträge.

Falls Ihr Gasvertrag von Ihrem Anbieter gekündigt wird, etwa wegen einer Insolvenz des Unternehmens, werden Sie in die Grundversorgung überführt. Sie sollten umgehend beginnen, Angebote anderer Gasversorger zu vergleichen und einen neuen Vertrag abzuschließen, um möglicherweise höhere Kosten der Ersatzversorgung zu vermeiden und von besseren Tarifen zu profitieren.